Gemeindeversammlung
Ort
Gasthof Linde3673 Linden
Informationen
- Voraussetzungen
- An der Gemeindeversammlung sind alle Schweizerinnen und Schweizer ab dem 18. Geburtstag stimmberechtigt, wenn sie seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.
Alle Interessierten dürfen teilnehmen, da die Gemeindeversammlung öffentlich ist. Nicht stimmberechtigte Personen haben getrennt von den stimmberechtigten Platz zu nehmen.
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Dokumente
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| Finanzplan 2025 - 2030 visiert (PDF, 3.31 MB) | Download | 0 | Finanzplan 2025 - 2030 visiert |
| Budget 2026, visiert (PDF, 4.14 MB) | Download | 1 | Budget 2026, visiert |
| 25 GV Publikation (DOCX, 28.96 kB) | Download | 2 | 25 GV Publikation |