Kopfzeile

Inhalt

Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.be.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Urne Öffnungszeiten

Sonntag, 11.00 - 12.00

Urnenstandort

Gemeindeverwaltung Linden

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises persönlich in der Gemeindeschreiberei abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Reissen Sie den Briefumschlag an der markierten Stelle auf, weil er sonst nicht mehr für die briefliche Stimmabgabe verwendet werden kann.
  3. Legen Sie die ausgefüllten Stimm-/Wahlzettel in das dafür vorgesehene separate Stimmcouvert.
  4. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld.
  5. Legen Sie den Stimmausweis zurück in den Umschlag, so, dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint. Das Stimmcouvert legen Sie ebenfalls in das Antwortcouvert.

5. Sie können das Antwortcouvert per Post schicken (bitte frankieren). Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!). Ohne Porto und kurzfristiger geht es, wenn Sie das Antwortcouvert in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen. Dieser Briefkasten wird bis am Abstimmungssonntag um 10 Uhr vormittags geleert.

Für die Abstimmung muss unbedingt das offizielle Antwortcouvert verwendet werden, ansonsten ist Ihre Stimmabgabe ungültig!

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortcouvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortcouvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist.


Die entsprechenden Stimm-/Wahlzettel sind ungültig wenn:

  • mehr als ein gleicher Stimm-/Wahlzettel im Antwortkuvert steckt
  • ein Stimm-/Wahlzettel Kennzeichnungen oder Beschimpfungen enthält.