Hundetaxe 2026
Die Hundetaxen für das Jahr 2026 sind fällig. Gemäss Gebührenregelement Art. 52 und Gebührenverordnung Art. 9 beträgt die Taxe Fr. 50.00 für den ersten und Fr. 100.00 für jeden weiteren Hund pro Haushalt. Die Taxe ist für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund zu bezahlen, der am Stichtag 1. August 2026 das Mindestalter von sechs Monaten erreicht hat.
Bei uns registrierte Hundehalter/innen erhalten im August eine Rechnung.
Falls sich seit dem letzten Bezug der Hundetaxe Änderungen ergeben haben (kein bzw. neuer oder anderer Hund), werden die Hundehalter/innen gebeten, dies der Gemeindeverwaltung bis spätestens am 20. August 2026 telefonisch zu melden (031 771 03 80).
Die Hundehalter/innen haben zudem sämtliche Mutationen bei AMICUS (Telefon 0848 777 100 oder www.amicus.ch) direkt zu melden.
Linden, 27.07.2026
Gemeindeverwaltung Linden