Änderung Gebührenverordnung
Der Gemeinderat hat am 23. Juni 2026 folgende Änderungen der Gebührenverordnung beschlossen
Änderung in der Gebührenverordnung
Art. 12 a) Grundgebühren Gewerbecontainer CHF 370.00 gestrichen
Art. 12 b) Verbrauchsgebühren Tierkadaver Hofabfuhr GZM pro kg. inkl. MWSt, Basis Vorjahresabrechnung CHF 0.25 (bisher 0.20)
Die Änderungen treten per 01. Juli 2026 in Kraft.
Änderung im Abwassertarif
Der Gemeinderat hat am 09. September 2025 folgende Änderung im Abwassertarif vorgenommen und an der Gemeindeversammlung vom 26. November 2025 darüber informiert.
Art. 5 jährliche wiederkehrende Verbrauchsgebühren
Die Abwasserverbrauchsgebühren pro m³ eingeleitetes Abwasser mit installiertem Wasserzähler zuzüglich MWSt auf CHF 1.15 (bisher CHF 2.30)
Die beschlossene Änderung tritt rückwirkend per 01. Januar 2026 in Kraft.
Auf die Anpassung im Gebührenreglement wird zur Zeit verzichtet, da die Überarbeitung des Gebührenreglementes in nächster Zeit vorgenommen wird.
Die Gebührenverordnung sowie der Abwassertarif können in der Gemeindeverwaltung eingesehen oder gratis von der Homepage der Gemeinde www.linden.ch heruntergeladen werden.
Linden, 29. Juni 2026
Der Gemeinderat
Eine Zusammenstellung der Aktuellen Gebühren finden Sie im angefügten Dokument.
Zugehörige Objekte
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| Gebührenzusammenstellung gültig ab 01.07.2026 (PDF, 237 kB) | Download | 0 | Gebührenzusammenstellung gültig ab 01.07.2026 |