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Pressemitteilung / Aktualisierung Zonenplan

28. März 2024

öffentliche Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 6 BauV (Aktualisierung Zonenplan Siedlung und Landschaft ohne materielle Anpassungen)

Gemeinde Linden

Aktualisierung Zonenplan Siedlung und Landschaft und Änderung in einen neuen Zonenplan Siedlung und Landschaft

Der Gemeinderat Linden bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 6 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) den aktualisierten Zonenplan zur öffentlichen Auflage. Dazu sind alle rechtskräftigen Inhalte des Zonenplans Siedlung und Landschaft in den neu aufbereiteten Zonenplan ohne materielle Änderungen übernommen worden. Es wird beabsichtigt, die Aktualisierung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 08. März 2024 bis 08. April 2024, in der Gemeindeschreiberei Linden öffentlich auf. 

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Aktualisierung bei der Gemeindeschreiberei Linden schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Linden, 06. März 2024
Der Gemeinderat

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