Feuerwehr
Feuerwehrpflicht
Alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer zwischen dem 22. und dem 50. Altersjahr sind der Feuerwehrpflicht unterstellt.
Der Gemeinderat bestimmt, ob Dienstpflichtige zu den Angehörigen der Feuerwehr eingeteilt werden oder eine Ersatzabgabe zu bezahlen haben.
Neue Mitglieder werden in der Feuerwehr Linden gerne begrüsst.
Weitere Informationen zur Feuerwehr finden sie unter
Feuerwehrreglement
Fachbereich Feuerwehr | GVB – Gebäudeversicherung Bern
Kontakt
Feuerwehr3673 Linden
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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