Fakultatives Referendum Kreditbeschluss
Der Gemeinderat beabsichtigt im Frühling 2027, den Möslistutz zu sanieren.
Für die Sanierung hat der Gemeinderat am 13. Oktober 2026 in Anwendung von Art. 23 Abs. 2 der Gemeindeverfassung folgenden Kreditbeschluss gefasst:
Genehmigung eines Verpflichtungskredites von Fr. 138‘000.00 für die Sanierung des Möslistutz.
Der Kreditbeschluss unterliegt gemäss Art. 24 Abs. 1 der Gemeindeverfassung dem fakultativen Referendum. Fünf Prozent der in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigen Personen können innert 30 Tagen bis 23. November 2026 unterschriftlich verlangen, dass der Kreditbeschluss den Stimmberechtigten der Gemeinde Linden zum Entscheid unterbreitet wird. Die Unterschriften werden an Hand des Stimmregisters überprüft.
Linden, 22.Oktober 2026
DER GEMEINDERAT