Baugesuchseingabe ab 1. März 2022 nur über eBau
Baugesuchseingabe ab 1. März 2022 neu nur noch elektronisch möglich
Ab dem 1. März 2022 dürfen Baugesuche im Kanton Bern von Gemeinden nur noch bearbeitet werden, wenn sie via dem Online-Portal «eBau» eingereicht werden. Dazu ist ein BE-Login erforderlich, das beispielsweise auch bei der Steuererklärung verwendet werden kann.
Das Ausfüllen von «eBau» funktioniert gemäss dem Kanton ebenfalls ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung «TaxMe». Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Der Zugriff auf «eBau» erfolgt über www.be.ch/ebau. Die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen (Baugesuchsformular und Pläne) müssen der Gemeindeverwaltung nur noch zweifach ausgedruckt und unterschieben eingereicht werden. Die Fristen beginnen bei der Gemeinde ab Eingang des Papierdossiers zu laufen.
Linden, 22.2.2022 Die Gemeindeverwaltung