Kopfzeile

Inhalt

Feuerwehr

Feuerwehrpflicht

Alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer zwischen dem 22. und dem 50. Altersjahr sind der Feuerwehrpflicht unterstellt.
Der Gemeinderat bestimmt, ob Dienstpflichtige zu den Angehörigen der Feuerwehr eingeteilt werden oder eine Ersatzabgabe zu bezahlen haben.

Neue Mitglieder werden in der Feuerwehr Linden gerne begrüsst.
Weitere  Informationen zur Feuerwehr finden sie unter
Feuerwehrreglement
Fachbereich Feuerwehr | GVB – Gebäudeversicherung Bern

Kontakt

Feuerwehr
3673 Linden

Personen

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt