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Amtliche Bewertung

Beim amtlichen Wert handelt es sich um den Vermögenssteuerwert eines Grundstücks.
Der amtliche Wert wird durch einen kantonalen Schätzer festgesetzt. Dabei wird den besonderen Verhältnissen jedes einzelnen Grundstücks Rechnung getragen. Änderungen am Grundstück werden laufend neu bewertet und nachgetragen. Die Bewertungsunterlagen befinden sich in der Finanzverwaltung und können von Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Nutzniesserinnen und Nutzniessern eingesehen werden.

Weiterführender Link:
https://www.fin.be.ch/

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