Abmeldung
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich spätestens am Tag Ihres Wegzuges bei uns am Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Niederlassungsausweis (für Wochenaufenthalter: Aufenthaltsausweis)
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeverwaltung | 031 771 03 80 oder 031 771 19 77 | info@linden.ch |