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Sozialbehörde


Die Gemeinde Linden hat auf 2006 die Aufgabenbereiche "Vormundschaftwesen" und "Sozialhilfe" dem Regionalen Sozialdienst übertragen. Der Regionale Sozialdienst umfasst die Gemeinden Aeschlen, Bleiken, Brenzikofen, Herbligen, Linden und Oberdiessbach.

Die regionale Sozialkommission übt im Vormundschafts- und Sozialhilfewesen die Aufgaben der Exekutive aus. Kommissionsmitglieder sind die jeweiligen Ressortleiter/innen "Soziales" in der Exekutive der angeschlossenen Gemeinden.

Der Regionale Sozialdienst Oberdiessbach führt das Sekretariat.

Aufgaben des Regionalen Sozialdienstes
  • Allgemeine Informationen über Sozialhilfe und Sozialversicherungen, Kurzberatung
  • Leistungen zum Lebensunterhalt mit Beratung
  • Zielgerichtete Beratung bei sozialen Problemen
  • Vormundschaftliche Abklärungen (Besuchsregelungen, Unterhaltsverträge, Kinderzuteilungen)
  • Führen von vormundschaftlichen Mandaten (Vormundschaft, Beistandschaft, Beiratschaft)
  • Pflegekinderwesen
  • Adoptionswesen
  • Alimentenbevorschussung und -inkasso

Die Gemeinde Linden ist zudem Mitglied von vielen verschiedenen sozialen Organisationen und Gemeindeverbänden. Weiter Informationen finden Sie unter Soziale Organisationen.