Gemeindeversammlung
Ort
Gasthof Kreuz3673 Linden
Informationen
- Beschreibung
- Traktanden:
- Genehmigung der Jahresrechnung 2008
- Revision der Ortsplanung Linden
- Verschiedenes
- Voraussetzungen
- An der Gemeindeversammlung sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen, stimmberechtigt. Nicht stimmberechtigt sind Personen, die wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.
Alle anderen dürfen teilnehmen, da die Gemeindeversammlung öffentlich ist, haben aber kein Stimmrecht.