Kopfzeile

Inhalt

Gemeindeversammlung

Ort

Gasthof Linde
3673 Linden

Voraussetzungen

An der Gemeindeversammlung sind alle Schweizerinnen und Schweizer ab dem 18. Geburtstag stimmberechtigt, wenn sie seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.
Alle Interessierten dürfen teilnehmen, da die Gemeindeversammlung öffentlich ist. Nicht stimmberechtigte Personen haben getrennt von den stimmberechtigten Platz zu nehmen.

Nächste Versammlungen

Datum Sitzung

Letzte Versammlungen

Datum Sitzung